Der Verein Elmshorner Spendendenparlament e.V. ist der offizielle Träger des Elmshorner Spendenparlaments. Er wurde am 13. März 2000 von 13 sozial engagierten Bürgerinnen und Bürgern gegründet und danach unter der Nr. 1093 EL im Vereinsregister des Amtsgerichts Elmshorn eingetragen und wird zwischenzeitlich unter dieser Nummer beim Pinneberger Amtsgericht weitergeführt.
Der Verein ist gegliedert in:
Die Mitgliederversammlung des Vereins tritt mindestens einmal jährlich auf Einladung des Vorstands zusammen. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung umfassen zum Beispiel
die Beschlussfassung über die Grundsätze der Arbeit des Vereins oder über die Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen an soziale Projekte und Einrichtungen sowie die Wahl des Vorstands.
Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt und besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Schatzmeister/in sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und führt insbesondere die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie des Spendenparlaments aus. Der Vorstand ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Der
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinschaftlich nach außen.
Das Parlament ist das alleinige Abstimmungs- und Entscheidungsorgan des Elmshorner Spendenparlaments für die Vergabe von Spendengeldern. Es setzt sich aus denjenigen zusammen, die mindestens fünf
Euro im Monat (6o,-- Euro im Jahr) spenden.
Weiterführende Informationen: