Die Mitgliederversammlung des Vereins tritt mindestens einmal jährlich auf Einladung des Vorstandes zusammen.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören u.a. die Beschlussfassung:
Im Sommer glaubten viele, dass man dieses kleine Virus Corona bald vergessen könnte.
Doch die aktuellen Zahlen sprechen eine andere Sprache und zwingen den ESP Vorstand schwere Entscheidungen zu treffen.
Dies kennen wir täglich durch die Entscheidungen der Bundesregierung.
Im März 2020 wäre es eigentlich angezeigt gewesen eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Dieser Termin wurde auf Grund von Corona verschoben.
Nun geht das Jahr bald zu Ende und die aktuellen Corona Zahlen lassen es immer noch nicht zu, große Vereinsversammlungen abzuhalten.
Somit wurde fürs Erste vom Vorstand entschieden, die Mitgliederversammlung auf 2021 zu verschieben.
Es wären einige wichtige Entscheidungen während der Mitgliederversammlung zu treffen gewesen. Ein Beisitzer hätte neu gewählt werden müssen. Der Vereinsbeitrag hätte ein Diskussionsthema sein sollen. Trotz dieser wichtigen Entscheidungen ist der Vorstand nicht handlungsunfähig. Alle Beteiligten behalten ihr Amt bis zur offiziellen Mitgliederversammlung.
Wie diese nun in Zukunft stattfinden kann, muss vom Vorstand noch beschlossen werden.
Es gibt die Möglichkeiten der persönlichen Begegnung, eine schriftliche Abstimmung über wichtige Punkte durchzuführen oder über eine Video Konferenz diese Fragen zu klären.
Weiterführende Informationen: